Verkehrszivilrecht
Meine Leistungen
Das Verkehrszivilrecht betrifft die privatrechtlichen Ansprüche zwischen den Unfallbeteiligten sowie deren Versicherungen.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall gegenüber dem Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung. Bei der Regulierung von Unfallschäden treten regelmäßig Probleme auf. Zwischen dem Geschädigten und der Haftpflicht- versicherung des Unfallsverursachers kommt es dabei häufig zu Streitigkeiten bezüglich folgender Punkte:
- Verschuldensfrage
- Sachverständigenkosten
- Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor
- Höhe der Reparaturkosten
- Mietwagenkosten
- Zeitraum für den Nutzungsentschädigung zu zahlen ist
- Höhe des Schmerzensgelds
Zur vollständigen Durchsetzung der Ansprüche ist die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts daher ratsam. Die Anwaltskosten müssen im Regelfall vom Unfallgegner bzw. dessen Versicherung getragen werden, so dass durch die Einschaltung anwaltlicher Hilfe dem Geschädigten keine Kosten entstehen.